Ich habe vernommen, dass das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz angepasst wurde. Nun rechtfertigt es der Anteil meines Umsatzes, den ich mit Österreich tätige bzw. erwarte, leider nicht, den Aufwand für die jetzt erforderliche Beauftragung einer/eines Bevollmächtigten zu treiben. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, Österreich b. a. w. bin der Liste der direkt beliefern Länder zu nehmen.